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inkl. MwSt
- Verlag: VVW GmbH
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 32
- Ersterscheinung: 01.10.2018
- ISBN: 9783963290169
Der Haushaltsführungsschaden
Entgelttabellen TVöD/Bund zur Bewertung von Personenschäden in der Haushaltsführung (Stand: März 2018)
Die Entgelttabellen (Stand: März 2018) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk „Der Haushaltsführungsschaden“. Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Schadensersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet wird.
Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.
Die zum 1.1.2018 erfolgten Änderungen des Einkommenssteuertarifs und der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, die Verminderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die ab 1.3.2018 zu zahlende Entgelterhöhung von 2,85% bis 5,70 % für die Tarifbeschäftigten des Bundes sind bei der Neuberechnung der Entgelttabellen berücksichtigt. Seit 1.4.2008 sind zwar die Monatsentgelte für die alten und neuen Bundesländer gleich hoch. Es gibt aber immer noch unterschiedliche Bemessungsgrenzen und letztlich unterschiedlich hohe Brutto- und Nettobeträge in West und Ost.
Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.
Die zum 1.1.2018 erfolgten Änderungen des Einkommenssteuertarifs und der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, die Verminderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die ab 1.3.2018 zu zahlende Entgelterhöhung von 2,85% bis 5,70 % für die Tarifbeschäftigten des Bundes sind bei der Neuberechnung der Entgelttabellen berücksichtigt. Seit 1.4.2008 sind zwar die Monatsentgelte für die alten und neuen Bundesländer gleich hoch. Es gibt aber immer noch unterschiedliche Bemessungsgrenzen und letztlich unterschiedlich hohe Brutto- und Nettobeträge in West und Ost.
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