Cover-Bild Actio de dolo.
Band 190 der Reihe "Schriften zur Rechtsgeschichte"
69,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Duncker & Humblot
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 126
  • Ersterscheinung: 09.01.2020
  • ISBN: 9783428159116
Jan Dirk Harke

Actio de dolo.

Arglistklage im römischen Recht.
Die römische Arglistklage, entfernter Vorläufer des heutigen Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB, kennzeichnet ein Missverhältnis von Potential und tatsächlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigeführten Vermögensnachteil und damit sogar Fälle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer vom Kläger begehrten Leistung ergibt. So entsteht die Gefahr eines Zirkelschlusses, indem die Arglistklage erst den Anspruch auf die Leistung schafft, deren Verweigerung dem Beklagten zum Vorwurf gemacht wird. Um dieser Gefahr zu wehren, legen die römischen Juristen besonderes Augenmerk auf die Subsidiarität. Ihr unterliegt die Klage schon seit ihrer Einführung im ersten vorchristlichen Jahrhundert, damit sie das vorhandene Anspruchssystem nicht stört. In Ausdehnung des zugrundeliegenden Rechtsgedankens wenden die Juristen die Arglistklage nur in Anlehnung an ein schon vorhandenes Klagerecht an, das als Vorbild für die Haftung taugt. Die Arglistklage wird so zum Vehikel für einen Analogieschluss und tritt in Konflikt mit anderen Instrumenten, die dieselbe Funktion erfüllen.

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