Band 200
der Reihe "Schriften zum Prozessrecht"
84,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 206
- Ersterscheinung: 24.04.2006
- ISBN: 9783428120215
Die kumulative Anordnung von Informationsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung.
Eine Untersuchung unter rechtlichen, rechtstatsächlichen und kriminologischen Aspekten.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat der Umfang gesetzlicher Regelungen und tatsächlicher Nutzung von Maßnahmen zur Sammlung personenbezogener Daten durch staatliche (Strafverfolgungs-) Behörden rasant zugenommen. Jens Puschke nimmt sich der brisanten Frage an, wie die Kumulation mehrerer solcher Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung rechtlich und rechtstatsächlich zu würdigen ist.
Nach einem kurzen historischen Abriss und der Darstellung der aktuellen Gesetzeslage unter Berücksichtigung der praktischen Bedeutung einzelner Maßnahmen wird zunächst die spezielle Grundrechtsrelevanz der Kumulation erarbeitet und mit ihrer qualitativen Andersartigkeit anhand konkreter Merkmale begründet. Im Anschluss daran legt Jens Puschke detailliert dar, warum die gesetzlichen Vorgaben in der StPO keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Kumulation der meisten Überwachungsmaßnahmen darstellen und welche Schlussfolgerungen daraus für den Strafprozess und künftige Gesetzgebung zu ziehen sind.
Im abschließenden Teil widmet sich der Autor den kriminologischen Aspekten von Überwachung mit Bezugnahme auf besondere gesellschaftliche Entwicklungen.
Nach einem kurzen historischen Abriss und der Darstellung der aktuellen Gesetzeslage unter Berücksichtigung der praktischen Bedeutung einzelner Maßnahmen wird zunächst die spezielle Grundrechtsrelevanz der Kumulation erarbeitet und mit ihrer qualitativen Andersartigkeit anhand konkreter Merkmale begründet. Im Anschluss daran legt Jens Puschke detailliert dar, warum die gesetzlichen Vorgaben in der StPO keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Kumulation der meisten Überwachungsmaßnahmen darstellen und welche Schlussfolgerungen daraus für den Strafprozess und künftige Gesetzgebung zu ziehen sind.
Im abschließenden Teil widmet sich der Autor den kriminologischen Aspekten von Überwachung mit Bezugnahme auf besondere gesellschaftliche Entwicklungen.
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