Band 66
der Reihe "Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F."
89,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 292
- Ersterscheinung: 31.10.2012
- ISBN: 9783428139309
Lex Irnitana.
Gesammelte Aufsätze.
Mit der von Clandestini 1981 aufgespürten Lex Irnitana besitzen wir nicht nur die Munizipalordnung der Stadt Irni aus den neunziger Jahren n. Chr., sondern das flavische Stadtrecht, nach dessen Vorlage die Stadtrechte aller peregrinischen Städte Spaniens in den letzten Jahrzehnten des ersten Jahrhunderts abgefaßt worden sind.
Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Ausführlich dargelegte Themen sind die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, der Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste und die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana. Behandelt werden außerdem die Gerichtsbarkeit in Irni und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts. Darüber hinaus wird ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert.
Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Ausführlich dargelegte Themen sind die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, der Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste und die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana. Behandelt werden außerdem die Gerichtsbarkeit in Irni und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts. Darüber hinaus wird ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert.
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