614,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Helbing & Lichtenhahn
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 3458
- Ersterscheinung: 17.06.2013
- ISBN: 9783719029814
Strafrecht I + II (Set) / Strafrecht II
Art. 1-110 StGB, Jugendstrafgesetz / Art. 111-392 StGB / Art. 111-392 StGB
Marcel Alexander Niggli (Herausgeber), Hans Wiprächtiger (Herausgeber)
Der Basler Kommentar zum Strafrecht stellt die umfassendste und aktuellste Kommentierung des Schweizerischen Strafrechts dar. In drei Bänden erläutert er das gesamte StGB und die in der Praxis bedeutsamen Teile des Nebenstrafrechts. Ergänzt wird die Darstellung des materiellen Strafrechts durch einen Band zum Strafprozessrecht, das ebenfalls umfassend kommentiert wird. Der Basler Kommentar zum Strafrecht bringt im Rahmen der Kommentierung eine präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, wertet diese aus und bietet praxisnahe Lösungsvorschläge. Die massgeblichen Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis, insgesamt über 80 Autorinnen und Autoren, bürgen dafür, dass dieser Kommentar für jeden, der sich mit dem Strafrecht beschäftigt, ein Muss ist.
Zum Band Strafrecht II
Band II enthält die Kommentierung zum Besonderen Teil des StGB (Art. 111-392).
Die Neuauflage
ist vollständig überarbeitet und bringt den Kommentar auf den neuesten Stand. Berücksichtigt werden insbesondere
die Auswirkungen der Botschaft 2012 zur Änderung des Sanktionenrechts (Strafen und Massnahmen) auf den Besonderen Teil des StGB.
Die Kommentierung umfasst daneben den neuen Art. 124 (Genitalverstümmelung) wie auch
die revidierte Fassung von Art. 231 (Verbreitung menschlicher Krankheiten.
Zum Band Strafrecht II
Band II enthält die Kommentierung zum Besonderen Teil des StGB (Art. 111-392).
Die Neuauflage
ist vollständig überarbeitet und bringt den Kommentar auf den neuesten Stand. Berücksichtigt werden insbesondere
die Auswirkungen der Botschaft 2012 zur Änderung des Sanktionenrechts (Strafen und Massnahmen) auf den Besonderen Teil des StGB.
Die Kommentierung umfasst daneben den neuen Art. 124 (Genitalverstümmelung) wie auch
die revidierte Fassung von Art. 231 (Verbreitung menschlicher Krankheiten.
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