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inkl. MwSt
- Verlag: P.C.O.-Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 328
- Ersterscheinung: 28.10.2014
- ISBN: 9783941678507
Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Lebensmittelinformationsverordnung - Bestehende und erweiterte Kennzeichnungstatbestände des Art. 26 LMIV im Lichte des europäischen Verbraucherschutzrechts
Mit der LMIV ist eine umfassende Novellierung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts erreicht und die Förderung eines gemeinsamen Binnenmarktes in Europa vorangetrieben worden. Die LMIV verfolgt maßgeblich die Konzeption einer umfassenden Verbraucherinformation. Durch die Einführung neuer Pflichtkennzeichnungselemente soll danach zu einer Aufklärung des Verbrauchers über das betreffende Lebensmittel beigetragen werden. In diesem Sinne kann auch die Erweiterung von Herkunftskennzeichnungspflichten in Art. 26 LMIV verstanden werden. Diese Vorschrift bildet nunmehr die zentrale Norm unterschiedlicher Kennzeichnungstatbestände bezogen auf die Herkunft eines Lebensmittels sowie seiner Zutaten.
Zwar wird im Grundsatz an dem bereits aus der Richtlinie 2000/13/EG bekannten Prinzip der freiwilligen Herkunftskennzeichnung festgehalten, wonach eine Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft vornehmlich dann entsteht, wenn der Verbraucher andernfalls über die Herkunft des Lebensmittels in die Irre geführt werden könnte. In Art. 26 LMIV wird über diesen Irreführungsschutz hinaus in weiteren Kennzeichnungstatbeständen nun aber eine deutliche Erweiterung der bestehenden Pflichten zur Herkunftskennzeichnung vollzogen. So sind nunmehr bestimmte Fleischarten gemäß Art. 26 Abs. a lit. b LMIV kennzeichnungspflichtig. Eine weitere bedeutsame Neuerung ist die erstmalige Einführung einer zutatenbezogenen Herkunftskennzeichnungspflicht in Art. 26 Abs. 3 LMIV Danach ist eine abweichende Herkunft der primären Zutat des Lebensmittels anzugeben. Entsprechend einem Prüfauftrag an die Kommission gemäß Art. 26 Abs. 5 LMIV könnten darüber hinaus langfristig noch weitere Pflichtkennzeichnungstatbestände eingeführt werden. Die Autorin setzt sich mit den einzelnen Herkunftskennzeichnungspflichten des Art. 26 LMIV und den damit einhergehenden Einführungen neuer Begrifflichkeiten auseinander. Des Weiteren beleuchtet sie Auswirkungen der Einführung erweiterter Herkunftskennzeichnungspflichten auf den europäischen Binnenmarkt und bewertet sie im Gesamtgefüge des europäischen Binnenmarktes.
Zwar wird im Grundsatz an dem bereits aus der Richtlinie 2000/13/EG bekannten Prinzip der freiwilligen Herkunftskennzeichnung festgehalten, wonach eine Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft vornehmlich dann entsteht, wenn der Verbraucher andernfalls über die Herkunft des Lebensmittels in die Irre geführt werden könnte. In Art. 26 LMIV wird über diesen Irreführungsschutz hinaus in weiteren Kennzeichnungstatbeständen nun aber eine deutliche Erweiterung der bestehenden Pflichten zur Herkunftskennzeichnung vollzogen. So sind nunmehr bestimmte Fleischarten gemäß Art. 26 Abs. a lit. b LMIV kennzeichnungspflichtig. Eine weitere bedeutsame Neuerung ist die erstmalige Einführung einer zutatenbezogenen Herkunftskennzeichnungspflicht in Art. 26 Abs. 3 LMIV Danach ist eine abweichende Herkunft der primären Zutat des Lebensmittels anzugeben. Entsprechend einem Prüfauftrag an die Kommission gemäß Art. 26 Abs. 5 LMIV könnten darüber hinaus langfristig noch weitere Pflichtkennzeichnungstatbestände eingeführt werden. Die Autorin setzt sich mit den einzelnen Herkunftskennzeichnungspflichten des Art. 26 LMIV und den damit einhergehenden Einführungen neuer Begrifflichkeiten auseinander. Des Weiteren beleuchtet sie Auswirkungen der Einführung erweiterter Herkunftskennzeichnungspflichten auf den europäischen Binnenmarkt und bewertet sie im Gesamtgefüge des europäischen Binnenmarktes.
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