Band 11
der Reihe "Neue Schriften zum Strafrecht"
178,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 900
- Ersterscheinung: 19.05.2016
- ISBN: 9783848730261
Der Steuerbetrug
Eine Untersuchung zur Systematisierung der europäisierten Deliktsfamilie des Betruges und zur legitimen Reichweite des notwendig normgeprägten Betrugsunrechts der Steuerhinterziehung
Die Abhandlung arbeitet erstmals umfassend den Unrechtscharakter der vermehrt in der Praxis bedeutsamen strafbaren Steuerhinterziehung auf. Die Arbeit bestimmt die kommunikationsgebundene Steuerhinterziehung als strafbaren Steuerbetrug. Auf dieser Basis zeigt sie Grenzen auf, welche die Justiz bei der Auslegung der Steuerhinterziehung auch dann beachten muss, wenn man ihre Einstufung als ernste Straftat nicht leugnet. So fordert die Abhandlung beispielhaft ein, den hohen Grad an Normativierung innerhalb der steuerlichen Rechtsanwendung nicht länger einseitig auf dem Rücken der Bürger auszutragen.
Für das europäisierte deutsche Betrugsstrafrecht leistet die Arbeit eine kritische Systematisierung. Sie weist die Betrugsdelikte als Angehörige einer Deliktsfamilie aus. Innerhalb der Kriminalisierungsdebatte mahnt Gaede eine verfassungsrechtlich fundierte Neubegründung der Rechtsgutslehre an, die weder die maßstabsabschwächende Grundrechtssonderdogmatik des BVerfG übernimmt, noch das Parlament zum Vollzugsinstrument der Strafrechtslehre mutieren lässt. Insbesondere legt die Abhandlung dar, dass der allgemeine Gleichheitssatz für Deliktsfamilien anders als bisher zu einer bedeutsamen Größe der strafrechtlichen Rechtsanwendung werden muss.
Für das europäisierte deutsche Betrugsstrafrecht leistet die Arbeit eine kritische Systematisierung. Sie weist die Betrugsdelikte als Angehörige einer Deliktsfamilie aus. Innerhalb der Kriminalisierungsdebatte mahnt Gaede eine verfassungsrechtlich fundierte Neubegründung der Rechtsgutslehre an, die weder die maßstabsabschwächende Grundrechtssonderdogmatik des BVerfG übernimmt, noch das Parlament zum Vollzugsinstrument der Strafrechtslehre mutieren lässt. Insbesondere legt die Abhandlung dar, dass der allgemeine Gleichheitssatz für Deliktsfamilien anders als bisher zu einer bedeutsamen Größe der strafrechtlichen Rechtsanwendung werden muss.
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