Band 135
der Reihe "Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften"
44,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 169
- Ersterscheinung: 27.08.2015
- ISBN: 9783848725984
Verfassungsunmittelbare Sperrklauseln auf Landesebene
Wahlrechtsgleichheit - Verfassungsrevision - Homogenität
Die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland zeichnet sich durch eine fundamentale Skepsis und Rigidität gegenüber wahlrechtlichen Sperrklauseln aus. Sie beruht auf einer historisch angreifbaren richterlichen Maßstabsetzung.
Die Studie lotet aus, ob der verfassungsändernde Gesetzgeber insbesondere auch auf Landesebene diese Rechtsprechung gegenstandslos machen könnte. Dabei werden Grundfragen der Maßstäbe der Wahlrechtsgleichheit, der Verfassungsänderung und der Homogenität aufgeworfen.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass verfassungsunmittelbare Sperrklauseln nicht gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verfassungsänderung verstoßen würden und dass der verfassungsändernde Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene insoweit vergleichbare Spielräume hat. Verfassungsrechtlich wäre z. B. die Einführung einer verfassungsunmittelbaren Sperrklausel für Kommunalwahlen in eine Landesverfassung ebenso möglich wie die Regelung einer Sperrklausel für Europawahlen im GG.
Die Studie lotet aus, ob der verfassungsändernde Gesetzgeber insbesondere auch auf Landesebene diese Rechtsprechung gegenstandslos machen könnte. Dabei werden Grundfragen der Maßstäbe der Wahlrechtsgleichheit, der Verfassungsänderung und der Homogenität aufgeworfen.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass verfassungsunmittelbare Sperrklauseln nicht gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verfassungsänderung verstoßen würden und dass der verfassungsändernde Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene insoweit vergleichbare Spielräume hat. Verfassungsrechtlich wäre z. B. die Einführung einer verfassungsunmittelbaren Sperrklausel für Kommunalwahlen in eine Landesverfassung ebenso möglich wie die Regelung einer Sperrklausel für Europawahlen im GG.
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