Cover-Bild ifst-Schrift 531
15,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Finanzen u. Steuern
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 77
  • Ersterscheinung: 16.10.2019
  • ISBN: 9783897371934
Malte Strüber, Christoph von Donat

ifst-Schrift 531

Die Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Von der Ausnahme zur Regel?
Die Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist inzwischen nicht nur unumstritten, sondern ständige Praxis. Der Subsumtions-Maßstab, der hierbei – in Fortführung einer in den siebziger Jahren vom EuGH entwickelten Formel – von Kommission und Unionsgerichten angewendet wird, hat sich dabei allerdings weit vom primärrechtlichen Verbotstatbestand entfernt. So weit, dass in Bezug auf steuerliche Maßnahmen eigentlich nur noch eine Diskriminierungsprüfung vorgenommen wird, die auf der Feststellung einer Abweichung (Ausnahme) von der als Regel erkannten Besteuerung definiert wird. Zweifel an der „Ausnahmeformel“ werden inzwischen auch auf Ebene der Unionsorgane offen geäußert. Letztlich dürfte es aber an den Mitgliedstaaten selbst sein, in ihrer jeweiligen nationalen Verantwortung für ein rechtssicheres Steuersystem einen gemeinsamen Vorstoß zu unternehmen, der die Anwendung des Beihilfeverbots im Bereich der Steuern wieder in den primärrechtlichen Verbotstatbestand und auf ein sachgerechtes Maß zurückführt.

Die ifst-Schrift soll hierzu aus Sicht eines Wettbewerbsrechtlers (von Donat) und eines Steuerrechtlers (Strüber) einen Diskussionsbeitrag leisten. Sie zeigt dabei auch die verfahrensrechtliche Systematik der Beihilfekontrolle sowie Handlungsoptionen des Mitgliedstaats und der Betroffenen auf, ihre Interessen im Beihilfeverfahren wahrzunehmen oder zumindest Rechtssicherheit zu erlangen. Aus deutscher Sicht ist auch der Gesetzgeber selbst adressiert, gerade im Bereich der Missbrauchsabwehr durch zielkonsistente Gesetzgebung – kein gutes Beispiel ist die geplante Grunderwerbsteuerreform – beihilferechtliche Zweifel gar nicht erst aufkommen zu lassen.

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