Cover-Bild Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796-1803
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inkl. MwSt
  • Verlag: Historische Kommission für die Rheinlande 1789-1815
  • Themenbereich: Geschichte und Archäologie - Geschichte
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 331
  • Ersterscheinung: 04.11.2009
  • ISBN: 9783981318807
Mark Scheibe

Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796-1803

Unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens gegen den Serienstraftäter Johannes Bückler, genannt Schinderhannes 1802/03
Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serien-straftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Von der Presse war er bald als deutscher Baron, bald als Freiheitskämpfer an der Spitze von 600 Aufständischen oder als Räuberhauptmann mit 1.000 Gefolgs-leuten tituliert. Das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Tribunal criminel spécial konnte nichts von alledem feststellen: Vor sich hatte es „nur“ einen Dieb, Erpresser und Räuber. Selbst die heute so oft genann-te Schinderhannes-Bande gab es nicht.
In dem vorliegenden Buch wird zum einen die Strafakte Schinder-hannes einer vollständigen Bearbeitung unterzogen − erstmals seit dem Prozeß vor über 200 Jahren.
Zum anderen dient der Fall der Aufarbeitung der Strafjustiz von Mainz und Frankfurt, als der Rhein zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem revolutionären Frankreich wurde. Beide Städte waren zu dieser Zeit auch die Zentren, um die sich die Aktivitäten des bekannten Straftäters abspielten. Es werden die Strafgerichtsbarkeit in Aufbau und Verfahren detailliert beschrieben und die Praxis der Gerichte durch die Aufarbeitung aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Damit entsteht nicht nur ein bisher unbe-kanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit des Schinderhannes, sondern es werden auch die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich. So war in Frankfurt noch das alte deutsche Inquisitionsgericht tätig, währenddessen in Mainz bereits der reformierte Prozeß, Grundlage für unser heutiges deutsches Strafrecht, eingeführt worden war.

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