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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 217
- Ersterscheinung: 17.01.2006
- ISBN: 9783832915001
Auf dem Weg zu einer class action in Deutschland ?
Eine Untersuchung des Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG im System zwischen Verbandsklage und Gruppenklage
In den letzten Jahren hat die Diskussion um die Notwendigkeit kollektiver Rechtsbehelfe zur Bündelung gleichartiger Schäden erheblich zugenommen. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber bestimmten Verbänden eine bislang nur wenig beachtete neue Klagemöglichkeit eröffnet.
Die Arbeit untersucht die Ausgestaltung dieser neuen Klage im System zwischen der traditionellen Verbandsklage und der vor allem aus dem angloamerikanischen Rechtskreis bekannten und in Deutschland teils stark umstrittenen Gruppenklage (class action). Dabei wird aufgezeigt, dass bei einer funktionsgerechten Interpretation in ihren Wirkungen und ihrer Reichweite höchst unterschiedliche Klagen ermöglicht wurden. Bei einer am gesetzgeberischen Willen sowie an der ökonomischen Notwendigkeit orientierten Auslegung der Vorschrift ist eine Art Gruppenklage mit einem Verband als Prozessführer bereits nach geltendem Recht denkbar, ohne dass ein Konflikt mit stets gegen Gruppenklagen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Vorgaben entstünde. Die so geschaffene Verbandsgruppenklage ist insbesondere dazu geeignet, das bislang nur unbefriedigend gelöste Problem der so genannten Streuschäden zu überwinden.
Die Arbeit untersucht die Ausgestaltung dieser neuen Klage im System zwischen der traditionellen Verbandsklage und der vor allem aus dem angloamerikanischen Rechtskreis bekannten und in Deutschland teils stark umstrittenen Gruppenklage (class action). Dabei wird aufgezeigt, dass bei einer funktionsgerechten Interpretation in ihren Wirkungen und ihrer Reichweite höchst unterschiedliche Klagen ermöglicht wurden. Bei einer am gesetzgeberischen Willen sowie an der ökonomischen Notwendigkeit orientierten Auslegung der Vorschrift ist eine Art Gruppenklage mit einem Verband als Prozessführer bereits nach geltendem Recht denkbar, ohne dass ein Konflikt mit stets gegen Gruppenklagen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Vorgaben entstünde. Die so geschaffene Verbandsgruppenklage ist insbesondere dazu geeignet, das bislang nur unbefriedigend gelöste Problem der so genannten Streuschäden zu überwinden.
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