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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 431
- Ersterscheinung: 19.06.2007
- ISBN: 9783832916329
Streitvermeidung und Streitbeilegung im Verwaltungsrecht
Verfassungsrechtlicher Rahmen und verfahrensrechtliche Ausgestaltung der außergerichtlichen Konfliktschlichtung im Verhältnis zwischen Verwaltung und Privaten
Die verwaltungsrechtliche Praxis kennt vielfältige Formen der Streitvermeidung und außergerichtlichen Streitbeilegung: »Klassische« Konfliktschlichtungsinstrumente, die der Verwaltung in Gestalt etwa von Anhörungsrechten und Vertragsabschlusskompetenzen zur Verfügung stehen, zählen ebenso hierzu wie die informale Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten oder die im Verwaltungsrecht noch relativ junge Technik der Mediation.
Das Werk analysiert die zentralen dogmatischen Problemfelder der verschiedenen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsinstrumente und zeigt aus einer vergleichenden Gesamtschau heraus mögliche Entwicklungsperspektiven der außergerichtlichen Konfliktlösung im Staat-Bürger-Verhältnis auf.
Einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden dabei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen eine solche Weiterentwicklung des verwaltungsverfahrensrechtlichen Normenbestandes gemessen werden muss. Es zeigt sich, dass die Grundrechte, das Demokratieprinzip und insbesondere die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips den Reformgesetzgeber in ein weitaus weniger enges Korsett zwingen, als vielfach angenommen wird.
Das Werk analysiert die zentralen dogmatischen Problemfelder der verschiedenen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsinstrumente und zeigt aus einer vergleichenden Gesamtschau heraus mögliche Entwicklungsperspektiven der außergerichtlichen Konfliktlösung im Staat-Bürger-Verhältnis auf.
Einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden dabei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen eine solche Weiterentwicklung des verwaltungsverfahrensrechtlichen Normenbestandes gemessen werden muss. Es zeigt sich, dass die Grundrechte, das Demokratieprinzip und insbesondere die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips den Reformgesetzgeber in ein weitaus weniger enges Korsett zwingen, als vielfach angenommen wird.
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