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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 283
- Ersterscheinung: 30.11.1999
- ISBN: 9783789062940
Datenerhebung und -verarbeitung in den Polizeigesetzen der Länder
Die Polizeigesetze der Länder wurden seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 durch umfangreiche Befugnisse zur Erhebung und -verarbeitung personenbezogener Daten ergänzt.
Die Untersuchung zeigt, welche verschiedenen Wege die Gesetzgeber in dem Spannungsfeld zwischen Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung gegangen sind. Im Hinblick auf die in jüngster Zeit vorgebrachten Kritik an einer »Überregulierung« des Datenschutzes wird ferner gefragt, ob die Vorschriften noch verständlich genug und damit im ausreichenden Maß anwendbar sind.
Das Werk stellt eine vergleichende Kommentierung der derzeitigen Polizeigesetze dar, die in dieser Form bislang einzigartig ist. Außerdem werden Vorschläge für eine Reform dieses Rechtsgebietes unterbreitet. Es richtet sich daher sowohl an die Praxis als auch an rechtspolitisch interessierte Leser.
Der Verfasser war als Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein tätig. Derzeit leitet er die Rechtsabteilung einer Kommunalverwaltung.
Die Untersuchung zeigt, welche verschiedenen Wege die Gesetzgeber in dem Spannungsfeld zwischen Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung gegangen sind. Im Hinblick auf die in jüngster Zeit vorgebrachten Kritik an einer »Überregulierung« des Datenschutzes wird ferner gefragt, ob die Vorschriften noch verständlich genug und damit im ausreichenden Maß anwendbar sind.
Das Werk stellt eine vergleichende Kommentierung der derzeitigen Polizeigesetze dar, die in dieser Form bislang einzigartig ist. Außerdem werden Vorschläge für eine Reform dieses Rechtsgebietes unterbreitet. Es richtet sich daher sowohl an die Praxis als auch an rechtspolitisch interessierte Leser.
Der Verfasser war als Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein tätig. Derzeit leitet er die Rechtsabteilung einer Kommunalverwaltung.
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