139,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Heymanns, Carl
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 760
- Ersterscheinung: 12.2021
- ISBN: 9783452298089
Der Beweisantrag im Strafprozess
Jens Dallmeyer (Herausgeber), Georg-Friedrich Güntge (Herausgeber), Michael Tsambikakis (Herausgeber)
Auf keinem Rechtsgebiet ragt ein Problem so hervor, wie der Beweisantrag auf dem Gebiet des Strafprozesses.
Es ist schlechthin das Zentralproblem im Strafverfahren und gehört damit zu einer der wichtigsten Materien.
Mit der Beherrschung dieser Thematik können Verteidigung und Staatsanwaltschaft erheblich Einfluss auf
die Beweisbarkeit der Tat und auf die Festlegung des zugrunde gelegten Sachverhalts nehmen. Insbesondere bei Indizienprozessen entscheidet das Beweisrecht über das Prozessergebnis: Über Freispruch oder Verurteilung.
Ein Standardwerk zum Beweisantragsrecht für Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung, umfassend aufbereitet unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Neu in der 8. Auflage:
Berücksichtigung der seit Erscheinen der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung und Literatur der durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens geänderten Gesetzeslage betreffend
u.a. das Ablehnungsverfahren und die »Fristenlösung«.
Es ist schlechthin das Zentralproblem im Strafverfahren und gehört damit zu einer der wichtigsten Materien.
Mit der Beherrschung dieser Thematik können Verteidigung und Staatsanwaltschaft erheblich Einfluss auf
die Beweisbarkeit der Tat und auf die Festlegung des zugrunde gelegten Sachverhalts nehmen. Insbesondere bei Indizienprozessen entscheidet das Beweisrecht über das Prozessergebnis: Über Freispruch oder Verurteilung.
Ein Standardwerk zum Beweisantragsrecht für Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung, umfassend aufbereitet unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Neu in der 8. Auflage:
Berücksichtigung der seit Erscheinen der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung und Literatur der durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens geänderten Gesetzeslage betreffend
u.a. das Ablehnungsverfahren und die »Fristenlösung«.
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