30,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Pro Libris Verlagsgesellschaft
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 480
- Ersterscheinung: 01.02.2021
- ISBN: 9783990991701
Strafgesetzbuch
Praxiskommentar
Das Buch enthält neben einer Einleitung zum Strafrecht den aktuellen Gesetzestext des StGB mit Stand 1. Jänner 2021. Neben ausführlichen praxisbezogenen Erläuterungen wurden auch Ausführungen der Regierungsvorlagen und aktuelle Rechtssätze der Judikatur eingearbeitet.
Die Änderungen des StGB durch BGBl I Nr. 111/2019 sowie BGBl I Nr. 154/2020 und das vor wenigen Wochen beschlossene „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ (BGBl I 148/2020) lassen eine Neuauflage angebracht erscheinen.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug wurden mit BGBl I Nr. 111/2019 Anpassungen vorgenommen und zwei neue Tatbestände (§ 168c und § 168d) eingefügt. BGBl I Nr. 154/2020 berücksichtigt die Aufhebung einer Wortfolge bei § 78 StGB (Mitwirkung am Selbstmord) durch den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 1. Jänner 2022. Das mit BGBl I Nr. 148/2020 verlautbarte Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz enthält unter anderem Verbesserungen des strafrechtlichen Schutzes vor Cybermobbing, unbefugten Bildaufnahmen und Individualbeleidigungen aus diskriminierenden Motiven. Beispielsweise erfolgte die Einführung eines neuen Straftatbestandes gegen unbefugte intime Bildaufnahmen, sogenanntes „Upskirting“ (§ 120a).
Die Änderungen des StGB durch BGBl I Nr. 111/2019 sowie BGBl I Nr. 154/2020 und das vor wenigen Wochen beschlossene „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ (BGBl I 148/2020) lassen eine Neuauflage angebracht erscheinen.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug wurden mit BGBl I Nr. 111/2019 Anpassungen vorgenommen und zwei neue Tatbestände (§ 168c und § 168d) eingefügt. BGBl I Nr. 154/2020 berücksichtigt die Aufhebung einer Wortfolge bei § 78 StGB (Mitwirkung am Selbstmord) durch den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 1. Jänner 2022. Das mit BGBl I Nr. 148/2020 verlautbarte Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz enthält unter anderem Verbesserungen des strafrechtlichen Schutzes vor Cybermobbing, unbefugten Bildaufnahmen und Individualbeleidigungen aus diskriminierenden Motiven. Beispielsweise erfolgte die Einführung eines neuen Straftatbestandes gegen unbefugte intime Bildaufnahmen, sogenanntes „Upskirting“ (§ 120a).
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