Band 18
der Reihe "Reihe Besonderes Verwaltungsrecht"
20,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag/KSV Medien Wiesbaden
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 168
- Ersterscheinung: 14.03.2022
- ISBN: 9783829317788
Die vorläufige Entscheidung gemäß § 41a SGB II im Spannungsfeld von Rechtssicherheit und Rechtsvereinfachung
Eine kritische Bestandsaufnahme
Im System der sozialen Sicherung in Deutschland werden die zuständigen Leistungsbehörden zunehmend mit Fallkonstellationen konfrontiert, denen zum Entscheidungszeitpunkt ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die künftigen Verhältnisse der Antragstellenden zu Grunde liegt.
Während dieser Herausforderung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende lange Zeit mit einer Verweisungsnorm auf die vorläufige Entscheidung im Arbeitsförderungsrecht begegnet wurde, vollzog der Gesetzgeber im Zuge einer umfangreichen Novellierung mit § 41a eine spezialgesetzliche Implementierung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Neben einer Reduktion der Fehleranfälligkeit lag die Intention des maßgeblichen Änderungsgesetzes vor allem in einer deutlichen Vereinfachung des Rechtes, zumal parallel eine höhere Rechtssicherheit im Hinblick auf das Bestehen und den Umfang von Leistungsansprüchen bewirkt werden sollte.
Mittels einer kritischen Bestandsaufnahme nach nunmehr knapp fünf Jahren seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird in der Arbeit beurteilt, in welchem Maße die vorläufige Entscheidung in § 41a SGB II zu einer wahrnehmbaren Vereinfachung des Rechtes beigetragen hat. Gleichzeitig legt die Arbeit den Fokus auf die vom Gesetzgeber avisierte Stärkung der Rechtssicherheit, die durch den nahezu vollständigen Wegfall des Vertrauensschutzes von Anspruchsberechtigten bei vorläufig beschiedenen Leistungsanträgen kritisch hinterfragt werden muss.
Die wesentlichen Auswirkungen der Rechtsänderungen werden beleuchtet sowie Optimierungspotenziale, die das Ziel der Rechtsvereinfachung bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit zu erfüllen versuchen, identifiziert.
Michael Kirchner war nach seinem Studium zum Bachelor of Arts (Verwaltungsbetriebswirtschaft) einige Jahre in der Fachaufsicht des Jobcenters Emsland tätig, bevor er die Leitung des Fachbereiches Arbeit und Soziales einer kreisangehörigen Samtgemeinde übernahm. Parallel absolvierte er ein berufsbegleitendes Studium an der Hochschule Osnabrück, welches er 2021 mit dem Master of Business Administration (Public Management) abschloss.
Während dieser Herausforderung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende lange Zeit mit einer Verweisungsnorm auf die vorläufige Entscheidung im Arbeitsförderungsrecht begegnet wurde, vollzog der Gesetzgeber im Zuge einer umfangreichen Novellierung mit § 41a eine spezialgesetzliche Implementierung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Neben einer Reduktion der Fehleranfälligkeit lag die Intention des maßgeblichen Änderungsgesetzes vor allem in einer deutlichen Vereinfachung des Rechtes, zumal parallel eine höhere Rechtssicherheit im Hinblick auf das Bestehen und den Umfang von Leistungsansprüchen bewirkt werden sollte.
Mittels einer kritischen Bestandsaufnahme nach nunmehr knapp fünf Jahren seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird in der Arbeit beurteilt, in welchem Maße die vorläufige Entscheidung in § 41a SGB II zu einer wahrnehmbaren Vereinfachung des Rechtes beigetragen hat. Gleichzeitig legt die Arbeit den Fokus auf die vom Gesetzgeber avisierte Stärkung der Rechtssicherheit, die durch den nahezu vollständigen Wegfall des Vertrauensschutzes von Anspruchsberechtigten bei vorläufig beschiedenen Leistungsanträgen kritisch hinterfragt werden muss.
Die wesentlichen Auswirkungen der Rechtsänderungen werden beleuchtet sowie Optimierungspotenziale, die das Ziel der Rechtsvereinfachung bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit zu erfüllen versuchen, identifiziert.
Michael Kirchner war nach seinem Studium zum Bachelor of Arts (Verwaltungsbetriebswirtschaft) einige Jahre in der Fachaufsicht des Jobcenters Emsland tätig, bevor er die Leitung des Fachbereiches Arbeit und Soziales einer kreisangehörigen Samtgemeinde übernahm. Parallel absolvierte er ein berufsbegleitendes Studium an der Hochschule Osnabrück, welches er 2021 mit dem Master of Business Administration (Public Management) abschloss.
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