Band 153
der Reihe "Schriften zum Strafrecht"
59,90
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inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 124
- Ersterscheinung: 02.09.2004
- ISBN: 9783428115426
Person, Subjekt, Bürger.
Zur Legitimation von Strafe.
In der deutschsprachigen Diskussion über die Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Trendwende vollzogen. Die Auffassung, daß auch die avancierteste der Präventionstheorien, die Lehre von der positiven Generalprävention, die in sie gesetzten Erwartungen nicht habe erfüllen können, gewinnt an Boden. Konsequenterweise wendet sich das wissenschaftliche Interesse wieder verstärkt den Vergeltungslehren zu. Michael Pawlik weist nach, daß sowohl die Abkehr von den präventiven als auch die erneute Hinwendung zu den retributiven Straftheorien berechtigt sind. Auf der Basis einer detaillierten Kritik an den bisherigen Auffassungen entwickelt er sodann ein neuartiges, freiheitstheoretisch abgesichertes Verständnis der Vergeltungstheorie.
Diese Konzeption beruht auf einer Unterscheidung verschiedener Unrechtsformen, die als das "Unrecht der Person", das "Unrecht des Subjekts" und das "Unrecht des Bürgers" bezeichnet werden. Das spezifisch strafrechtliche Unrecht ist zu verstehen als ein Unrecht des Bürgers. Der Täter verletzt danach nicht allein seine Pflicht gegenüber seinem konkreten Opfer, sondern zugleich auch seine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Projekt eines "Friedens durch Recht". Auf diese Loyalitätsverweigerung antwortet die Strafe. Sie hält den Täter an seiner Mitverantwortung für das Allgemeine fest und ehrt ihn auf diese Weise "als Vernünftiges" (Hegel).
Diese Konzeption beruht auf einer Unterscheidung verschiedener Unrechtsformen, die als das "Unrecht der Person", das "Unrecht des Subjekts" und das "Unrecht des Bürgers" bezeichnet werden. Das spezifisch strafrechtliche Unrecht ist zu verstehen als ein Unrecht des Bürgers. Der Täter verletzt danach nicht allein seine Pflicht gegenüber seinem konkreten Opfer, sondern zugleich auch seine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Projekt eines "Friedens durch Recht". Auf diese Loyalitätsverweigerung antwortet die Strafe. Sie hält den Täter an seiner Mitverantwortung für das Allgemeine fest und ehrt ihn auf diese Weise "als Vernünftiges" (Hegel).
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