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inkl. MwSt
- Verlag: Josef Eul Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 168
- Ersterscheinung: 01.2007
- ISBN: 9783899365504
Der Telekommunikationssektor zwischen sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht
Die zentrale Rolle der Wettbewerbsregulierung erfolgt auf den Telekommunikationsmärkten primär über eigens dafür geschaffene sektorspezifische Bestimmungen. Daneben kommt es aber auch zur Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, wie sich auf den Telekommunikationsmärkten sektorspezifisches zu allgemeinem Wettbewerbsrecht verhält. Bei dieser Untersuchung soll insbesondere ein Blick auf die Konsequenzen dieses Nebeneinanders von sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht geworfen werden.
Nachdem sowohl für die Anwendung des sektorspezifischen als auch des allgemeinen Wettbewerbsrechts die beträchtliche Marktmacht der entscheidende Anknüpfungspunkt ist, sollen neben den Grundlagen für die Bestimmungen zur beträchtlichen Marktmacht nach allgemeinem und besonderem Wettbewerbsrecht auch die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt werden. Im Anschluss daran wird der grundsätzlichen Frage nachgegangen, inwieweit Regulierung und Wettbewerb in einem Spannungsverhältnis stehen oder doch eine Notwendigkeit sind. Die Erforderlichkeit der Regulierung für die Entstehung bzw. Förderung von Wettbewerb wird dabei ebenso diskutiert wie die Frage der Reichweite der Regulierung.
Da die Aufgabenbereiche des sektorspezifischen und des allgemeinen Wettbewerbsrechts sehr nahe beieinander liegen, wird die Frage nach einem möglichen Kompetenzkonflikt zwischen Regulierungsbehörde und Kartellgericht ebenso wie die Frage nach der Bindungswirkung der Gerichte an Entscheidungen der Regulierungsbehörde untersucht. Schließ-lich wird das Problem der mangelnden Parteistellung im Marktdefinitions- wie auch im Marktanalyseverfahren behandelt und es wird untersucht, inwieweit das allgemeine Wettbewerbsrecht diesem Rechtsschutzdefizit Abhilfe schaffen kann.
Nachdem sowohl für die Anwendung des sektorspezifischen als auch des allgemeinen Wettbewerbsrechts die beträchtliche Marktmacht der entscheidende Anknüpfungspunkt ist, sollen neben den Grundlagen für die Bestimmungen zur beträchtlichen Marktmacht nach allgemeinem und besonderem Wettbewerbsrecht auch die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt werden. Im Anschluss daran wird der grundsätzlichen Frage nachgegangen, inwieweit Regulierung und Wettbewerb in einem Spannungsverhältnis stehen oder doch eine Notwendigkeit sind. Die Erforderlichkeit der Regulierung für die Entstehung bzw. Förderung von Wettbewerb wird dabei ebenso diskutiert wie die Frage der Reichweite der Regulierung.
Da die Aufgabenbereiche des sektorspezifischen und des allgemeinen Wettbewerbsrechts sehr nahe beieinander liegen, wird die Frage nach einem möglichen Kompetenzkonflikt zwischen Regulierungsbehörde und Kartellgericht ebenso wie die Frage nach der Bindungswirkung der Gerichte an Entscheidungen der Regulierungsbehörde untersucht. Schließ-lich wird das Problem der mangelnden Parteistellung im Marktdefinitions- wie auch im Marktanalyseverfahren behandelt und es wird untersucht, inwieweit das allgemeine Wettbewerbsrecht diesem Rechtsschutzdefizit Abhilfe schaffen kann.
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