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inkl. MwSt
- Verlag: Dike Verlag Zürich
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 308
- Ersterscheinung: 23.02.2018
- ISBN: 9783037519929
Das Parlamentswahlrecht der Kantone
Andreas Glaser (Herausgeber)
Das Parlamentswahlrecht der Kantone ist nach den bedeutsamen Umbrüchen der vergangenen 15 Jahre in eine Phase der Konsolidierung eingetreten. Die einzelnen Kapitel des Buches beinhalten:
• die Festlegungen von Wahlorgan, Wählbarkeit und Wahlkreisen,
• die Rechtslage in allen Kantonen geordnet nach den jeweils zur Anwendung gelangenden Wahlsystemen (Proporz, Majorz, gemischte Systeme),
• das Verfahrensrecht bei Beschwerden gegen kantonale Wahlsysteme,
• die Rechtsprechung des Bundesgerichts,
• die gegenwärtig diskutierten rechtspolitischen Vorschläge.
Aus der kritischen Analyse folgt, dass es nach wie vor Kantone mit verfassungswidrigem Parlamentswahlrecht gibt und dass das Wahlrecht auch in den übrigen Kantonen einer rechtlichen und rechtspolitischen Dynamik unterworfen bleiben wird.
Die Autorinnen und Autoren forschen am Zentrum für Demokratie Aarau. Der Band richtet sich an Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler an Universitäten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen sowie an alle auf Gerichts- oder Parteiseite an Wahlbeschwerdeverfahren Beteiligten.
• die Festlegungen von Wahlorgan, Wählbarkeit und Wahlkreisen,
• die Rechtslage in allen Kantonen geordnet nach den jeweils zur Anwendung gelangenden Wahlsystemen (Proporz, Majorz, gemischte Systeme),
• das Verfahrensrecht bei Beschwerden gegen kantonale Wahlsysteme,
• die Rechtsprechung des Bundesgerichts,
• die gegenwärtig diskutierten rechtspolitischen Vorschläge.
Aus der kritischen Analyse folgt, dass es nach wie vor Kantone mit verfassungswidrigem Parlamentswahlrecht gibt und dass das Wahlrecht auch in den übrigen Kantonen einer rechtlichen und rechtspolitischen Dynamik unterworfen bleiben wird.
Die Autorinnen und Autoren forschen am Zentrum für Demokratie Aarau. Der Band richtet sich an Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler an Universitäten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen sowie an alle auf Gerichts- oder Parteiseite an Wahlbeschwerdeverfahren Beteiligten.
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