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- Verlag: Dike Verlag Zürich
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 130
- Ersterscheinung: 01.09.2010
- ISBN: 9783037512678
Übergangsrecht der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
Das Übergangsrecht der am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) ist in Art. 448-456 StPO geregelt. Diese eher summarischen Vorschriften vermögen allerdings bei näherer Betrachtung den Übergang vom bisher vorwiegend kantonalen Strafverfahrensrecht zur vereinheitlichten StPO nur unzureichend zu ordnen; sie lassen viele auftauchende Fragen unbeantwortet. Der Autor, der bereits durch grundlegende Werke zur neuen StPO hervorgetreten ist, untersucht in dieser Studie in 379 Noten zahlreiche übergangsrechtliche Fragen und beantwortet -diese der Systematik des Gesetzes folgend. Einige der auf den ersten Blick als klar erscheinenden Übergangsregeln zur Gewährung eines sinnvollen, die Rechte der Beteiligten wie auch die Interessen des Strafverfahrens beachtenden Wechsels vom alten zum neuen Recht sind im Ergebnis zu starr. Sie bedürfen teilweise der berichtigenden Auslegung. Dies gilt etwa für die in verschiedenen Zusammenhängen zu postulierende 'unechte Vorwirkung' des neuen Rechts, was für die Praxis bedeutet, dass bereits vor Inkrafttreten der StPO, also noch im laufenden Jahr 2010, in manchen Bereichen auf das neue Recht Rücksicht zu nehmen ist. Die Studie legt weiter dar, bei welchen Verfahrenshandlungen nach Inkrafttreten der StPO trotz an sich gesetzlich vorgesehener Weiterwirkung des bisherigen Rechts (so nach Art. 450 StPO) das neue Recht einfliessen sollte. Ausführlich behandelt wird sodann die von der StPO ebenfalls nicht ausdrücklich vorgesehene 'unechte Nachwirkung' des alten Rechts in Konstellationen, in denen das Gesetz (etwa in Art. 453 Abs. 2 StPO) an sich die Anwendung des neuen Rechts vorsieht. Die Publikation dient als Nachschlagewerk zu bestimmten Fragen. Die im Zusammenhang mit den verschiedenen Regelungsbereichen der StPO relevanten Probleme werden möglichst vollständig behandelt. Den Zugang erleichtern viele Querverweise und ein ausführliches Gesetzes- und Sachregister.
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