98,00
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inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 452
- Ersterscheinung: 05.12.2012
- ISBN: 9783832971229
Beiträge zum Zivil- und Zivilprozessrecht
Ausgewählte Abhandlungen von 1969-1999
Der Sammelband enthält eine Auswahl von Arbeiten aus dem Fundus des renommierten Zivilrechtlers Olaf Werner, die er zwischen 1969 und 1999 in verschiedenen Zeitschriften und Festschriften veröffentlicht hat.
Der Band gliedert sich in einen materiellen und einen prozessualen Teil. Im ersten Teil befasst sich Werner u. a. mit Maklerverträgen, letztwilligen Verfügungen, Leistungsvergleichen in der Werbung, dem Vermieterpfandrecht, dem Früchtepfandrecht, Fragen des Zugewinnausgleichs, Besitz- und Eigentumsfragen, Qualitätsabweichungen beim Handelskauf der Auflassungsvormerkung und stiftungsrechtlichen Problemen.
Der prozessuale Teil beginnt mit einer konkursrechtlichen Abhandlung zur Pfandverwertung. Es folgen Ausführungen zur notariellen Unterwerfungsklausel, zu den Pfändungspfandrechtstheorien und zur Vindikationsklage. Ferner geht es um Beweismittelverwertung, vorläufigen Rechtsschutz in Umweltsachen, Nachholung nicht präkludierten Parteivorbringens, die Stellung als Prozesspartei, Schadensersatz nach § 717 ZPO und um Bagatellforderungen.
Der Band gliedert sich in einen materiellen und einen prozessualen Teil. Im ersten Teil befasst sich Werner u. a. mit Maklerverträgen, letztwilligen Verfügungen, Leistungsvergleichen in der Werbung, dem Vermieterpfandrecht, dem Früchtepfandrecht, Fragen des Zugewinnausgleichs, Besitz- und Eigentumsfragen, Qualitätsabweichungen beim Handelskauf der Auflassungsvormerkung und stiftungsrechtlichen Problemen.
Der prozessuale Teil beginnt mit einer konkursrechtlichen Abhandlung zur Pfandverwertung. Es folgen Ausführungen zur notariellen Unterwerfungsklausel, zu den Pfändungspfandrechtstheorien und zur Vindikationsklage. Ferner geht es um Beweismittelverwertung, vorläufigen Rechtsschutz in Umweltsachen, Nachholung nicht präkludierten Parteivorbringens, die Stellung als Prozesspartei, Schadensersatz nach § 717 ZPO und um Bagatellforderungen.
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