Cover-Bild MPU - was nun?
Band 12 der Reihe "kurz&konkret"
10,99
inkl. MwSt
  • Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 10.07.2024
  • ISBN: 9783965333796
Otto N. Bretzinger

MPU - was nun?

Der  Entzug der Fahrerlaubnis  durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die  Fahrerlaubnis wieder erteilt  wird und ob er zu einer  medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)  muss.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige  Fahrberechtigung erloschen  und es muss ein  neuer Führerschein  bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine  Sperrfrist  verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der  Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis  gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine  medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU)  bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen.

Folgende Fragen werden behandelt:

  • Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht der Führerschein entzogen werden?
  • Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
  • Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
  • Welche Anlässe rechtfertigen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wenn nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird?
  • Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) gestellt?
  • Wann kann bei der Begutachtung bei Alkoholabhängigkeit bzw. einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik von einer Alkoholabstinenz des Betroffenen ausgegangen werden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Alkohol- oder Drogenabstinenz zur Vorbereitung der medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nachzuweisen?
  • In welche Abschnitte gliedert sich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
  • Kann vom Betroffenen ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten angefochten werden?
  • Muss vom Antragsteller nach einem positiven Gutachten erneut eine Führerscheinprüfung abgelegt werden?

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