Band 969
der Reihe "Schriften zum Öffentlichen Recht"
149,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 566
- Ersterscheinung: 14.10.2004
- ISBN: 9783428114689
Ausgewählte Abhandlungen.
Rupert Scholz (Herausgeber), Dieter Lorenz (Herausgeber), Christian Graf v. Pestalozza (Herausgeber), Michael Kloepfer (Herausgeber), Hans D. Jarass (Herausgeber), Christoph Degenhart (Herausgeber), Oliver Lepsius (Herausgeber)
Der Band vereinigt eine stattliche Reihe der wichtigsten Arbeiten von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Lerche, Emeritus der Münchner Juristischen Fakultät. Lerche zählt zu den führenden Gelehrten des öffentlichen Rechts in Deutschland; er ist auch der Praxis wohlbekannt. Herausgeber sind seine habilitierten Schüler. In den Band aufgenommen wurden vor allem solche Arbeiten, die nicht - wie etwa Handbuchbeiträge oder Grundgesetz-Kommentierungen - zumeist ohne weiteres greifbar sind.
Verfassungsrechtliche Arbeiten - mit häufigem Bezug zur Verfassungsgerichtsbarkeit - stehen im Vordergrund; sie greifen vielfach zugleich in andere Bereiche des öffentlichen Rechts und mit diesem verwobene Gebiete aus: von Fragen der Staatslehre zu solchen des Europarechts, des Finanzverfassungsrechts, des Medienrechts bis etwa zu Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Problemen der Methodik.
Die Architektur des Bandes orientiert sich an Begriffen, die für das Werk Lerches zentrale Kraft besitzen. Ein erster Abschnitt erfaßt Beiträge, die grundsätzlichen methodischen Fragen zugedacht sind, beginnend mit seiner vielbeachteten Berliner Antrittsvorlesung ("Stil, Methode, Ansicht"). Prägenden Normbereichen unterschiedlichen Charakters sind die im zweiten Abschnitt gebündelten Abhandlungen gewidmet, etwa den Verfassungsdirektiven. Da Lerche zwischen Prägung und Schrankenziehung unterscheidet, folgen im dritten Abschnitt Beiträge, die Schranken akzentuieren, einschließlich des umfangreichen Vorworts zur 2. Auflage der Habilitationsschrift ("Übermaß und Verfassungsrecht"). Zu den bekanntesten Begriffsschöpfungen des Verfassers gehört jene vom "schonenden Ausgleich". Der vierte Abschnitt richtet sich daher auf Probleme des Ausgleichens. Fragen prinzipieller Ordnungen, sei es der Wirtschaftslenkung, des Föderalismus, der Gentechnologie, des Medienrechts sind im fünften Abschnitt eingebettet. "Prozeß" ist der sechste Abschnitt überschrieben; sein Inhalt trägt auch der Zuneigung des Autors zur prozessualen Praxis Rechnung. Dem Bande ist eine bisher nicht veröffentlichte Rede Hans Maiers über Lerche als Schriftsteller vorangestellt. Die reichhaltige Bibliographie schließt den Band ab.
Verfassungsrechtliche Arbeiten - mit häufigem Bezug zur Verfassungsgerichtsbarkeit - stehen im Vordergrund; sie greifen vielfach zugleich in andere Bereiche des öffentlichen Rechts und mit diesem verwobene Gebiete aus: von Fragen der Staatslehre zu solchen des Europarechts, des Finanzverfassungsrechts, des Medienrechts bis etwa zu Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Problemen der Methodik.
Die Architektur des Bandes orientiert sich an Begriffen, die für das Werk Lerches zentrale Kraft besitzen. Ein erster Abschnitt erfaßt Beiträge, die grundsätzlichen methodischen Fragen zugedacht sind, beginnend mit seiner vielbeachteten Berliner Antrittsvorlesung ("Stil, Methode, Ansicht"). Prägenden Normbereichen unterschiedlichen Charakters sind die im zweiten Abschnitt gebündelten Abhandlungen gewidmet, etwa den Verfassungsdirektiven. Da Lerche zwischen Prägung und Schrankenziehung unterscheidet, folgen im dritten Abschnitt Beiträge, die Schranken akzentuieren, einschließlich des umfangreichen Vorworts zur 2. Auflage der Habilitationsschrift ("Übermaß und Verfassungsrecht"). Zu den bekanntesten Begriffsschöpfungen des Verfassers gehört jene vom "schonenden Ausgleich". Der vierte Abschnitt richtet sich daher auf Probleme des Ausgleichens. Fragen prinzipieller Ordnungen, sei es der Wirtschaftslenkung, des Föderalismus, der Gentechnologie, des Medienrechts sind im fünften Abschnitt eingebettet. "Prozeß" ist der sechste Abschnitt überschrieben; sein Inhalt trägt auch der Zuneigung des Autors zur prozessualen Praxis Rechnung. Dem Bande ist eine bisher nicht veröffentlichte Rede Hans Maiers über Lerche als Schriftsteller vorangestellt. Die reichhaltige Bibliographie schließt den Band ab.
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