Cover-Bild Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Durchführungsverordnung (HSOG und HSOG-DVO)
9,49
inkl. MwSt
  • Verlag: Richard Boorberg Verlag
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 10.12.2015
  • ISBN: 9783415056442
Peter Schmidt

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Durchführungsverordnung (HSOG und HSOG-DVO)

Textausgabe
Die Textausgabe enthält das "Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)" und die zugehörige Durchführungsverordnung. Sie ist aufgrund ihres handlichen und alltagstauglichen Formats insbesondere als ständiger Begleiter im täglichen Dienst geeignet. So kann sie die individuelle Handlungs- und Entscheidungssicherheit vor Ort erhöhen. Der Band ermöglicht den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, auf aktuellem Stand schnell und rechtssicher zu handeln.

In der zweiten Auflage sind mehrere - zuletzt am 1.11.2015 - in Kraft getretene Änderungen des HSOG berücksichtigt.

Aufgrund des anhaltend hohen terroristischen und extremistischen Bedrohungspotenzials wurde die in § 17 bereits verankerte gezielte Kontrolle um wichtige Neuregelungen erweitert:
• § 36 Durchsuchungsbefugnis für Personen und
• § 37 Durchsuchungsbefugnis für Sachen, die von einer Person mitgeführt werden,
für zur gezielten Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge sowie für die in oder an
dem Fahrzeug befindlichen Sachen.

Dem verbesserten Schutz von Polizistinnen und Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen soll, auch aufgrund der positiven hessischen Einsatzerfahrungen, die Erweiterung des Einsatzes der sogenannten Body-Cam um Tonaufzeichnungen (§ 14 Abs. 6 Satz 1) dienen. Sie hat präventive Wirkung und kann im konkreten Einzelfall den Beweiswert der Aufzeichnungen erhöhen. Insbesondere der besonderen Bedeutung der Kommunikation im Eskalationsverlauf anlässlich von Kontrollmaßnahmen (Gruppendynamik, Solidarisierungseffekte) trägt die flankierende Verwendung von Ton Rechnung.

Wesentliche Änderungen betreffen darüber hinaus die Regelung bestimmter Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren zum Schutz von Behörden mit Vollzugsaufgaben und Veranstaltungen (§ 13a) bzw. von Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs (§ 13b) sowie Bestimmungen zur Aufzeichnung von Notrufen (§ 20 Abs. 11) sowie die Eilzuständigkeit des Zolls (§ 102 Abs. 3 Satz 1).

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