112,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Stämpfli Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 737
- Ersterscheinung: 26.08.2016
- ISBN: 9783727284946
Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die vierte Auflage aktualisiert die Ausgabe aus dem Jahre 2011. Seither eingetretene Änderungen in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Lehre sind bis Mitte 2016 berücksichtigt.
Dieses Buch vermittelt eine Gesamtschau des eidgenössischen Staatsrechts (ohne die einzelnen Grundrechte). Es deckt zunächst jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht gemeinhin zum Pflichtstoff zählen, nämlich Begriff und Eigenart der Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung sowie die politischen Rechte der Bürger. Eingehend behandelt werden darüber hinaus die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) sowie allgemeine Fragen der Grundrechtsgeltung und der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Das Werk richtet sich vorab an Studierende - deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Mit seinen Exkursen und Kommentaren will es aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.
Dieses Buch vermittelt eine Gesamtschau des eidgenössischen Staatsrechts (ohne die einzelnen Grundrechte). Es deckt zunächst jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht gemeinhin zum Pflichtstoff zählen, nämlich Begriff und Eigenart der Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung sowie die politischen Rechte der Bürger. Eingehend behandelt werden darüber hinaus die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) sowie allgemeine Fragen der Grundrechtsgeltung und der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Das Werk richtet sich vorab an Studierende - deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Mit seinen Exkursen und Kommentaren will es aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.
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