Cover-Bild Handbuch des Bußgeldverfahrens
43,99
inkl. MwSt
  • Verlag: Richard Boorberg Verlag
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 16.12.2014
  • ISBN: 9783415054387
Raimund Wieser

Handbuch des Bußgeldverfahrens

Das bewährte Handbuch informiert zuverlässig und fundiert über die Grundlagen und die zentralen Problemstellungen des Bußgeldverfahrens. Für die Verwaltungspraxis besonders hilfreich sind die
- anschaulichen Musterbescheide,
- Musterschreiben,
- Beispiele und
- Übersichten
zu einer Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen.

Ablauf des Verfahrens Schritt für Schritt erklärt
Der Aufbau des Kompendiums entspricht dem Ablauf des Bußgeldverfahrens. Die Themenbereiche im Einzelnen:
- Die Einleitung des Bußgeldverfahrens
- Die Aufklärung des Sachverhalts durch die Verwaltungsbehörde
- Der Erlass des Bußgeldbescheides gegen natürliche und juristische Personen; Verfall- und Einziehungsbescheid
- Das Zwischenverfahren nach Einspruch gegen die Bußgeldentscheidung
- Das Verfahren vor dem Amtsgericht
- Die Vollstreckung behördlicher Bußgeldentscheidungen

Neue Gesetze und Rechtsprechung
In der 7. Auflage sind zahlreiche gesetzliche Änderungen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt:
- Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, mit dem u.a. die Gebühren und Auslagen der Verwaltungsbehörden im Bußgeldbescheid angepasst wurden.
- Das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es hat zu Änderungen bei der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen und bei der Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen sowie zur erweiterten Anwendung des dinglichen Arrests durch die Verwaltungsbehörden geführt.
- Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren. Durch diese Regelungen wurden die europäischen Richtlinien über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren mit Auswirkungen auf das Bußgeldverfahren in nationales Recht umgesetzt wurden.
- Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Es hat über mehrere Verfassungsbeschwerden zu der auch im Bußgeldverfahren bedeutsamen Verständigung der Verfahrensbeteiligten über die Rechtsfolge

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