199,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: C.H.Beck
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 1526
- Ersterscheinung: 22.05.2013
- ISBN: 9783406612374
Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht
mit Scheidungsfolgenrecht
Zum Werk
Das Recht der Ehescheidung und der Scheidungsfolgen (z.B. des Unterhalts und des Sorgerechts) in Fällen mit Auslandsberührung ist von größter praktischer Bedeutung. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn einer der Partner kein deutscher Staatsangehöriger ist. Für die Ermittlung der maßgeblichen Rechtsordnung, für die materiellrechtlichen Fragen und für das gerichtliche wie außergerichtliche Verfahren sind Vorschriften aus unterschiedlichen Quellen heranzuziehen: Multilaterale Abkommen (z.B. das Lugano-Übereinkommen oder die Haager Übereinkommen), bilaterale Staatsverträge, Europäisches Recht (z.B. die unter den Schlagworten Rom I bis Rom III bekannten Verordnungen) ebenso wie nationale Gesetze, z.B. das EGBGB, das FamFG und das AUG.
Die Kommentierung als solche ist in Gedankenführung, Sprache und Materialauswahl betont anwenderbezogen. So bietet dieser einzigartige Kommentar ein innovatives Werkzeug für die anspruchsvolle Fallbearbeitung im internationalen Familienrecht.
Inhalt
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen mit Auslandsberührung im Erkenntnisverfahren
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Folgesachen
- Internationale Zusammenarbeit der Gerichte in Scheidungs- und Folgesachen
- Ergänzende Materialien
Vorteile auf einen Blick
- übersichtliche Strukturierung der komplexen und verstreuten Normen
- klare, praxisnahe Erläuterung
- umfassende Berücksichtigung des Scheidungsverbunds mit allen Folgesachen
Zu den Autoren
Prof. Dr. Rainer Hausmann ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet des Internationalen Familien- und Erbrechts sowie des Internationalen Verfahrensrechts. Er ist u.a. Mitherausgeber des Standardwerkes "Internationales Erbrecht" sowie der Textsammlung "Internationales Privat- und Verfahrensrecht", bei C.H.BECK.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht, Notare, Gerichte, insbesondere Familien- und Vormundschaftsgerichte, Behörden auf dem Gebiet der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, deutsche Botschaften und Konsulate, Rechtswissenschaftler.
Das Recht der Ehescheidung und der Scheidungsfolgen (z.B. des Unterhalts und des Sorgerechts) in Fällen mit Auslandsberührung ist von größter praktischer Bedeutung. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn einer der Partner kein deutscher Staatsangehöriger ist. Für die Ermittlung der maßgeblichen Rechtsordnung, für die materiellrechtlichen Fragen und für das gerichtliche wie außergerichtliche Verfahren sind Vorschriften aus unterschiedlichen Quellen heranzuziehen: Multilaterale Abkommen (z.B. das Lugano-Übereinkommen oder die Haager Übereinkommen), bilaterale Staatsverträge, Europäisches Recht (z.B. die unter den Schlagworten Rom I bis Rom III bekannten Verordnungen) ebenso wie nationale Gesetze, z.B. das EGBGB, das FamFG und das AUG.
Die Kommentierung als solche ist in Gedankenführung, Sprache und Materialauswahl betont anwenderbezogen. So bietet dieser einzigartige Kommentar ein innovatives Werkzeug für die anspruchsvolle Fallbearbeitung im internationalen Familienrecht.
Inhalt
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen mit Auslandsberührung im Erkenntnisverfahren
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Folgesachen
- Internationale Zusammenarbeit der Gerichte in Scheidungs- und Folgesachen
- Ergänzende Materialien
Vorteile auf einen Blick
- übersichtliche Strukturierung der komplexen und verstreuten Normen
- klare, praxisnahe Erläuterung
- umfassende Berücksichtigung des Scheidungsverbunds mit allen Folgesachen
Zu den Autoren
Prof. Dr. Rainer Hausmann ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet des Internationalen Familien- und Erbrechts sowie des Internationalen Verfahrensrechts. Er ist u.a. Mitherausgeber des Standardwerkes "Internationales Erbrecht" sowie der Textsammlung "Internationales Privat- und Verfahrensrecht", bei C.H.BECK.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht, Notare, Gerichte, insbesondere Familien- und Vormundschaftsgerichte, Behörden auf dem Gebiet der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, deutsche Botschaften und Konsulate, Rechtswissenschaftler.
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