89,80
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inkl. MwSt
- Verlag: Kovac, Dr. Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 286
- Ersterscheinung: 03.2013
- ISBN: 9783830069256
Die Koordinierung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung anhand der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Das Buch beschäftigt sich mit einem der am stärksten entwickelten Zweige des europäischen Sozialrechts: Dem europäischen koordinierenden Sozialrecht. Zu diesem liegt seit dem 1. Mai 2010 mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eine Neuregelung vor, die ausgehend von Rechtsanwendungsschwierigkeiten früherer Generationen von Rechtsregeln neue Normen geschaffen hat. Dieses neue Recht stellt der Autor auf der Basis des deutschen Rentenversicherungsrechts dar. Dabei werden insbesondere die sich durch die Neuregelung ergebenen neuen und bisher noch selten durchdachten Anwendungsprobleme behandelt. Nach einer Erläuterung der allgemeinen Bestimmungen zur Anwendbarkeit des Koordinierungswerkes, werden im Anschluss daran die sich stellenden Probleme im Rahmen der Kollisionsnormen behandelt. Schließlich werden die sachlichen Koordinierungsregeln für die Rentenversicherung sowie die Krankenversicherung der Rentner einschließlich der damit verbundenen verfahrensrechtlichen Regeln behandelt. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet das Gleichbehandlungsgebot. In diesem Zusammenhang wird eingehend auf das Leistungsexportgebot unter Berücksichtigung der Sonderregeln des deutschen Auslandsrentenrechts eingegangen. Auch das Problem der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten wird zunächst allgemein in Art. 6 VO (EG) 883/2004 angesprochen, um sodann in einem weiteren eingehenden Kapitel zur Deutung des neuen Art. 5 VO (EG) 883/2004 überzugehen. Dort ist die allgemeine Sachverhaltsgleichstellung normiert. Im weiteren Fortgang werden dann die Renten wegen Alters sowie die Erwerbsminderungsrenten in ihren koordinierungsrechtlichen Implikationen geschildert. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs werden in weiteren Kapiteln auch die Bestimmungen zur Koordinierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welche koordinierungsrechtlich als beitragsunabhängige Geldleistung zu qualifizieren ist, und die Krankenversicherung der Rentner behandelt.
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