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inkl. MwSt
- Verlag: C.H.Beck
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 48
- Ersterscheinung: 09.08.2024
- ISBN: 9783406812958
Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Zum Werk
Die Broschüre wendet sich an alle Unternehmen, die das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - umsetzen müssen. Das Gesetz ist seit 22.7.2021 verkündet und in Teilen seit 1.1.2022 in Kraft. Die wesentlichen Teile des Gesetzes treten am 28.6.2025 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer und Händler, ihre nach dem 28.6.2025 in Verkehr gebrachten Produkte unter Bußgeldandrohung bei Nichtbefolgung barrierefrei zu gestalten bzw. nur dann in den Verkehr zu bringen und zu vertreiben bzw. zu nutzen.
Die Anwendungsbeispiele beginnen bei einer einfachen Homepage und enden bei Selbstbedienungsterminals in Banken. Gleiches gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Telekommunikationsdienste.
Vorteile auf einen Blickkomplexe Materie verständlich erklärtviele Beispielsfälle, Hinweise und TippsZielgruppe
Für Unternehmen, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Broschüre wendet sich an alle Unternehmen, die das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - umsetzen müssen. Das Gesetz ist seit 22.7.2021 verkündet und in Teilen seit 1.1.2022 in Kraft. Die wesentlichen Teile des Gesetzes treten am 28.6.2025 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer und Händler, ihre nach dem 28.6.2025 in Verkehr gebrachten Produkte unter Bußgeldandrohung bei Nichtbefolgung barrierefrei zu gestalten bzw. nur dann in den Verkehr zu bringen und zu vertreiben bzw. zu nutzen.
Die Anwendungsbeispiele beginnen bei einer einfachen Homepage und enden bei Selbstbedienungsterminals in Banken. Gleiches gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Telekommunikationsdienste.
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Für Unternehmen, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher.
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