44,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Nomos
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 270
- Ersterscheinung: 12.04.2017
- ISBN: 9783848737192
Die neue soziale Pflegeversicherung - PSG I, II und III
Pflegebegriff | Vergütungen | Potenziale
Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I - III)
haben die soziale Pflegeversicherung und die Regelungen der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe umfassend neu geregelt. Die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung muss sich jetzt in der Praxis bewähren. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument (BI) und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gelten seit dem 1. Januar 2017.
Die 2. Auflage des Handbuchs erklärt verständlich alle Auswirkungen der großen Reform für die Praxis:
Die Neuregelung der Hilfe zur Pflege durch das PSG III
Alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Wie wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sozialhilferecht erweitert?
Welche Leistungen erhält der Pflegebedürftige?
Welche Wahlrechte bestehen für die Budgets der Pflegekassen?
Reformziel früherer Leistungsbeginn: Wer erhält welche Leistungen?
Systemwechsel bei der vollstationären Pflege: Die nicht von den Budgets der Pflegeversicherung gedeckten Eigenanteile werden „einrichtungseinheitlich“. Wie funktioniert das System?
Wie werden die Pflege-Personalschlüssel und -kosten vereinbart?
Bestandsschutz für bisherige Leistungen: Wie funktioniert die automatische Einstufung?
Welche Zuschläge werden für den Übergang auf das neue System gezahlt?
Was bedeutet der gestärkte Grundsatz „Reha vor Pflege“ in der Verfahrensumsetzung?
Die festgeschriebene Verwaltungsvereinfachung für Versicherte und Pflegebedürftige durch das neue Begutachtungsinstrument (BI): Wie steht es um die Rechtsschutzmöglichkeiten?
Die neuen Vorschriften zur Abrechnungsprüfung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Besonders hilfreich
Zahlreiche Synopsen, Schaubilder, Praxishinweise und Hinweise auf die Änderungen zur alten Rechtslage.
Professor Ronald Richter
ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV, Mitglied im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstag und einer der führenden Pflegerechtsexperten. Er kennt die Umsetzungsprobleme aus erster Hand.
haben die soziale Pflegeversicherung und die Regelungen der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe umfassend neu geregelt. Die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung muss sich jetzt in der Praxis bewähren. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument (BI) und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gelten seit dem 1. Januar 2017.
Die 2. Auflage des Handbuchs erklärt verständlich alle Auswirkungen der großen Reform für die Praxis:
Die Neuregelung der Hilfe zur Pflege durch das PSG III
Alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Wie wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sozialhilferecht erweitert?
Welche Leistungen erhält der Pflegebedürftige?
Welche Wahlrechte bestehen für die Budgets der Pflegekassen?
Reformziel früherer Leistungsbeginn: Wer erhält welche Leistungen?
Systemwechsel bei der vollstationären Pflege: Die nicht von den Budgets der Pflegeversicherung gedeckten Eigenanteile werden „einrichtungseinheitlich“. Wie funktioniert das System?
Wie werden die Pflege-Personalschlüssel und -kosten vereinbart?
Bestandsschutz für bisherige Leistungen: Wie funktioniert die automatische Einstufung?
Welche Zuschläge werden für den Übergang auf das neue System gezahlt?
Was bedeutet der gestärkte Grundsatz „Reha vor Pflege“ in der Verfahrensumsetzung?
Die festgeschriebene Verwaltungsvereinfachung für Versicherte und Pflegebedürftige durch das neue Begutachtungsinstrument (BI): Wie steht es um die Rechtsschutzmöglichkeiten?
Die neuen Vorschriften zur Abrechnungsprüfung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Besonders hilfreich
Zahlreiche Synopsen, Schaubilder, Praxishinweise und Hinweise auf die Änderungen zur alten Rechtslage.
Professor Ronald Richter
ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV, Mitglied im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtstag und einer der führenden Pflegerechtsexperten. Er kennt die Umsetzungsprobleme aus erster Hand.
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