Band 8
der Reihe "FAU Studien zu Menschenrechten"
18,50
€
inkl. MwSt
- Verlag: FAU University Press
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 100
- Ersterscheinung: 28.07.2023
- ISBN: 9783961476558
Grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte. Expert Opinion der FAU Human Rights Clinic 2021/22 in Kooperation mit Pro Asyl
Die Bilder des abrupten Abzugs der internationalen Truppen aus Afghanistan im Sommer 2021 gingen um die Welt. Mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 fiel das Land zurück unter die Herrschaft der Taliban. Von den Ortskräften, die für die Bundeswehr oder andere deutsche Organisationen tätig waren, wurde nur ein Bruchteil evakuiert. Noch immer sitzen Tausende Ortskräfte in Afghanistan fest und werden von den Taliban als „Kollaborateur*innen“ bedroht und verfolgt.
Die vorliegende Studie ist das Ergebnis der FAU Human Rights Clinic 2021/22, in der sich Studierende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit PRO ASYL den grund- und menschenrechtlichen Fragen der Ortskräfteaufnahme gewidmet haben. Im Rahmen der Recherchen wurden unter anderem Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften geführt.
Die Studie dokumentiert die Ereignisse im Sommer 2021, arbeitet die Probleme des sogenannten Ortskräfteverfahrens auf und macht Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG und die Einführung neuer Schutzinstrumente.
Die vorliegende Studie ist das Ergebnis der FAU Human Rights Clinic 2021/22, in der sich Studierende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit PRO ASYL den grund- und menschenrechtlichen Fragen der Ortskräfteaufnahme gewidmet haben. Im Rahmen der Recherchen wurden unter anderem Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften geführt.
Die Studie dokumentiert die Ereignisse im Sommer 2021, arbeitet die Probleme des sogenannten Ortskräfteverfahrens auf und macht Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG und die Einführung neuer Schutzinstrumente.
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