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inkl. MwSt
- Verlag: smiling cat
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 148
- Ersterscheinung: 08.03.2016
- ISBN: 9783944411156
Rechtsprechung Mietrecht 2015
Die relevanten Urteile der deutschen Gerichte zum Mietrecht im Jahr 2015
Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber Ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus.
Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können.
Auch im Jahr 2015 strahlt die Fortentwicklung des Rechts in sämtliche Themen des Mietrechts: So gab der Bundesgerichtshof seine 10%-Rechtsprechung bei Mieterhöhungen auf; fortan ist stets die tatsächliche Größe der Wohnung für die Berechnung der Erhöhung maßgeblich. Außerdem engte der Bundesgerichtshof ein mehreren Entscheidungen die Abwägung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter weiter ein. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen wie etwa das LG Oldenburg, das zu den Anforderungen an die Beschreibung der bisherigen Wohnverhältnisse bei Eigenbedarfskündigungen ausführte und das OLG Köln, das die sog. Schriftformheilungsklausel wieder erstarken ließ.
Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2015 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung 2015.
Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können.
Auch im Jahr 2015 strahlt die Fortentwicklung des Rechts in sämtliche Themen des Mietrechts: So gab der Bundesgerichtshof seine 10%-Rechtsprechung bei Mieterhöhungen auf; fortan ist stets die tatsächliche Größe der Wohnung für die Berechnung der Erhöhung maßgeblich. Außerdem engte der Bundesgerichtshof ein mehreren Entscheidungen die Abwägung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter weiter ein. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen wie etwa das LG Oldenburg, das zu den Anforderungen an die Beschreibung der bisherigen Wohnverhältnisse bei Eigenbedarfskündigungen ausführte und das OLG Köln, das die sog. Schriftformheilungsklausel wieder erstarken ließ.
Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2015 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung 2015.
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