Band 18
der Reihe "Studien zum Immobilienrecht"
99,80
€
inkl. MwSt
- Verlag: Kovac, Dr. Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 372
- Ersterscheinung: 06.2020
- ISBN: 9783339116666
Das Betriebskostenrecht im Wohnraummietrecht unter besonderer Berücksichtigung wechselseitiger Ausschlüsse
Der Verfasser beschäftigt sich mit Fragestellungen zur Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht. Mit der Mietrechtsreform 2001 wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die Mietparteien in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten mit einem Blick in das Gesetz erkennen zu können. Die Praxis zeigt jedoch, dass es gerade im Bereich der Betriebskosten, der sog. „Zweiten Miete“, zahlreiche Streitigkeiten und eine umfangreiche Rechtsprechung und Auseinandersetzung in der rechtswissenschaftlichen Literatur gibt. Zunächst untersucht der Verfasser die Rechtsnatur der Betriebskostenabrechnung. Sodann beschäftigt er sich mit den Voraussetzungen für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung und der Abgrenzung zu inhaltlichen Fehlern. Weiter beleuchtet der Verfasser schwerpunktmäßig zuerst die fristgebundene Abrechnungspflicht des Vermieters. Er stellt die Folgen der Nichteinhaltung der Frist sowie fehlerhafter Abrechnungen dar. Hierbei analysiert er den Umfang des Nachforderungsausschlusses nach § 556 Abs. 3 S. 3 BGB einschließlich der Ausnahmen und setzt sich mit Fragen zur Berichtigung und Anfechtung von Abrechnungen durch den Vermieter auseinander. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss der Mieterrechte. Gegenstand der Untersuchung ist hierbei insbesondere die Einwendungsobliegenheit des Mieters gemäß § 556 Abs. 3 S. 5 BGB. Neben der Frist zur Erhebung von Einwendungen legt der Verfasser die formellen und inhaltlichen Anforderungen dar, die an Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu stellen sind, bevor er sich mit dem Umfang des Einwendungsausschlusses befasst, wenn der Mieter seiner Obliegenheit nach § 556 Abs. 3 S. 5 BGB nicht nachkommt. Abschließend fasst der Verfasser seine Ergebnisse zusammen und unterbreitet auf dieser Basis konkrete gesetzliche Änderungsvorschläge.
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