Band 205
der Reihe "Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge"
84,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 361
- Ersterscheinung: 16.02.2009
- ISBN: 9783428129089
Public Private Partnership und Korruption.
Public Private Partnership (kurz PPP) steht für die Zusammenarbeit von Privaten und der öffentlichen Hand zur gemeinsamen Erfüllung einer Aufgabe. Als gemischtwirtschaftliche Unternehmen befinden sich PPP in einem Graubereich zwischen der Organisations- und Aufgabenprivatisierung.
Silke Noltensmeier widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, ob PPP-Mitarbeiter Amtsträger nach § 11 I Nr. 2c StGB sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 11 I Nr. 2c StGB auf PPP-Mitarbeiter grundsätzlich keine Anwendung finden kann, sofern der private Partner aktiv am Unternehmen beteiligt ist. Nach den außerstrafrechtlichen Regelungen zum Betrieb gemischtwirtschaftlicher Unternehmen sind die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand schwächer als es zur Bejahung von § 11 I Nr. 2c StGB erforderlich wäre. Allein bei Unternehmen der Organisationsprivatisierung und PPP mit einer stillen privaten Beteiligung kann im Einzelfall eine staatliche Steuerung i. S. e. Behördenäquivalenz vorliegen. Die Verfasserin konkretisiert die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, indem sie einen Kriterienkatalog entwickelt, wann i. d. R. von einer staatlichen Steuerung auzugehen ist.
Bei Anwendung und Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände der §§ 331 ff.; 299 StGB können sich aufgrund der Nähe der PPP zur Privatwirtschaft Probleme ergeben. So etwa bei der Bestimmung der Tätereigenschaft bei mehraktigen Korruptionssachverhalten oder der Frage nach dem Maßstab zur Bestimmung sozialadäquater Zuwendungen.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 2008.
Silke Noltensmeier widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, ob PPP-Mitarbeiter Amtsträger nach § 11 I Nr. 2c StGB sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 11 I Nr. 2c StGB auf PPP-Mitarbeiter grundsätzlich keine Anwendung finden kann, sofern der private Partner aktiv am Unternehmen beteiligt ist. Nach den außerstrafrechtlichen Regelungen zum Betrieb gemischtwirtschaftlicher Unternehmen sind die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand schwächer als es zur Bejahung von § 11 I Nr. 2c StGB erforderlich wäre. Allein bei Unternehmen der Organisationsprivatisierung und PPP mit einer stillen privaten Beteiligung kann im Einzelfall eine staatliche Steuerung i. S. e. Behördenäquivalenz vorliegen. Die Verfasserin konkretisiert die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, indem sie einen Kriterienkatalog entwickelt, wann i. d. R. von einer staatlichen Steuerung auzugehen ist.
Bei Anwendung und Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände der §§ 331 ff.; 299 StGB können sich aufgrund der Nähe der PPP zur Privatwirtschaft Probleme ergeben. So etwa bei der Bestimmung der Tätereigenschaft bei mehraktigen Korruptionssachverhalten oder der Frage nach dem Maßstab zur Bestimmung sozialadäquater Zuwendungen.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 2008.
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