19,80
€
inkl. MwSt
- Verlag: Shaker
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 106
- Ersterscheinung: 05.2004
- ISBN: 9783832228071
Praxis gegen Recht
Überlegungen zur Unterrichts- und Schulreform am Beispiel des Geschichtsunterrichts
Die Studie zeigt anschaulich und mit vielen Beispielen, wie das veraltete System des Schulrechts und des Verwaltungsstaats in Deutschland eine Reformierung und Verbesserung des Schulunterrichts verhindert. Dazu wählt sie einen Kembereich der schulischen Wissensvermittlung: den Geschichtsunterricht. Kurz wird skizziert, welche Ziele die Fachdidaktik für den historischen Unterricht formuliert und welche Verfahren die Forschung als geeignet ermittelt hat.
Der breit konsensfähige Begriff der Öffnung der Schule wird an zwei Kembereichen erläutert. Öffnung des Geschichtsunterrichts meint eine Gestaltung der Lehre, die sich moderner Unterrichtsverfahren bedient, um zugleich pädagogische wie fachdidaktische Nachhaltigkeit des Lehrens zu erreichen. Das Prinzip der Öffnung des Klassenzimmers verweist auf die Integration außerschulischer Lemorte wie historischer Schauplätze in den Unterricht.Anschließend wird bewiesen, dass jene Verfahren der Öffnung an der schulrechtlichen Wirklichkeit allzu leicht scheitern können. Negativen Beispielen aus Bayern, teilweise Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern können freilich auch modeme Rechtskodifikationen wie in Österreich entgegengehalten werden. Der Befund, dass von der Forschung erprobter und praxisgerechter Unterricht häufig gegen hergebrachte Rechtsnormen verstößt, wird anschließend historisch mit den Traditionen des deutschen Verwaltungsstaats erklärt. Dies ermöglicht dann einem abschließenden Kapitel, Wege aus dem Dilemma aufzuzeigen, die freilich wenig spektakulär, doch dafür mittel- und langfristig wirksam sind.
Auch auf grassierende Irrwege und Fehlschlüsse wird hingewiesen und gezeigt, dass sich das Grundproblem wohl jeder Epoche, doch immer wieder neu stellt.
Der breit konsensfähige Begriff der Öffnung der Schule wird an zwei Kembereichen erläutert. Öffnung des Geschichtsunterrichts meint eine Gestaltung der Lehre, die sich moderner Unterrichtsverfahren bedient, um zugleich pädagogische wie fachdidaktische Nachhaltigkeit des Lehrens zu erreichen. Das Prinzip der Öffnung des Klassenzimmers verweist auf die Integration außerschulischer Lemorte wie historischer Schauplätze in den Unterricht.Anschließend wird bewiesen, dass jene Verfahren der Öffnung an der schulrechtlichen Wirklichkeit allzu leicht scheitern können. Negativen Beispielen aus Bayern, teilweise Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern können freilich auch modeme Rechtskodifikationen wie in Österreich entgegengehalten werden. Der Befund, dass von der Forschung erprobter und praxisgerechter Unterricht häufig gegen hergebrachte Rechtsnormen verstößt, wird anschließend historisch mit den Traditionen des deutschen Verwaltungsstaats erklärt. Dies ermöglicht dann einem abschließenden Kapitel, Wege aus dem Dilemma aufzuzeigen, die freilich wenig spektakulär, doch dafür mittel- und langfristig wirksam sind.
Auch auf grassierende Irrwege und Fehlschlüsse wird hingewiesen und gezeigt, dass sich das Grundproblem wohl jeder Epoche, doch immer wieder neu stellt.
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