Band 1424
der Reihe "Schriften zum Öffentlichen Recht"
89,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 335
- Ersterscheinung: 08.04.2020
- ISBN: 9783428158355
Kommunale Selbstverwaltung im ländlichen Raum: Entsprechen Verbands- und Samtgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften noch dem Leitbild der Gemeinde?
Gemeindliche Verwaltung in zwei Ebenen: Phänomenologie und innerbundesstaatlicher Rechtsvergleich sowie eine dogmatische Neuausrichtung der Garantie kommunaler Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG mittels eines Leitbilds der Gemeinde.
Die Arbeit befasst sich mit Verbands- und Samtgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften als Phänomen kommunaler Selbstverwaltung in ländlichen Räumen. Durch einen Vergleich der landesrechtlichen Kommunalverfassungen werden kennzeichnende Elemente und Strukturen herausgearbeitet, die im Anschluss auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft werden. Dazu wird ein funktionales Leitbild der Gemeinde, das dem Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG zugrunde liegt, neu entwickelt.
Es zeigt sich, dass Verbands- und Samtgemeinden, bedingt durch die Kompetenzfülle und die Direktwahl ihrer Organe, in nicht mehr rechtfertigbarer Weise in die vom Grundgesetz vorgesehene Struktur und Funktion der Gemeinden eingreifen. Das Grundgesetz weist den Gemeinden verschiedene Funktionen zu, die von den verschiedenen Gesetzgebern zu beachten sind. Die Arbeit legt dabei insbesondere der Integrations- und Dezentralisierungsfunktion sowie der demokratischen Funktion jeweils eine maßstabsbildende Rolle für kommunale Reformen bei.
Es zeigt sich, dass Verbands- und Samtgemeinden, bedingt durch die Kompetenzfülle und die Direktwahl ihrer Organe, in nicht mehr rechtfertigbarer Weise in die vom Grundgesetz vorgesehene Struktur und Funktion der Gemeinden eingreifen. Das Grundgesetz weist den Gemeinden verschiedene Funktionen zu, die von den verschiedenen Gesetzgebern zu beachten sind. Die Arbeit legt dabei insbesondere der Integrations- und Dezentralisierungsfunktion sowie der demokratischen Funktion jeweils eine maßstabsbildende Rolle für kommunale Reformen bei.
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