Band 237
der Reihe "Schriften zur Rechtswissenschaft"
19,80
€
inkl. MwSt
- Verlag: wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 111
- Ersterscheinung: 24.06.2020
- ISBN: 9783961382118
Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren
Handwerks-, berufs- und wettbewerbsrechtliche Grenzen
Zahnärztliche medizinische Versorgungszentren sind zahnärztlich geleitete Einrichtungen, in denen zumeist eine größere Anzahl von Zahnärzten als Angestellte oder Vertragsärzte tätig ist. Betrieben werden diese Versorgungszentren überwiegend in der Rechtsform der GmbH. Kapitalstarke Aktiengesellschaften nutzen zunehmend die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, über die ihnen gehörenden Krankenhäuser zahnärztliche medizinische Versorgungszentren zu betreiben. Diese Versorgungszentren verfügen häufig über zahntechnische Eigenlabore, in denen die zahntechnischen Produkte hergestellt werden.
Schon handwerksrechtlich ist der Betrieb solcher Eigenlabore nur in sehr engen Grenzen zulässig. Berufs- und wettbewerbsrechtlich ist er in aller Regel unzulässig. Denn mit der zahnärztlichen Grundpflicht, ausschließlich zum Patientenwohl zu handeln, ist es grundsätzlich unvereinbar, die für die Patienten des Versorgungszentrums benötigten zahntechnischen Produkte vom Eigenlabor zu beziehen. Dies gilt nicht nur, wenn diese Bezugsentscheidung tatsächlich gewinnorientiert ist. Vielmehr gilt dies auch, wenn nur der Verdacht einer gewinnorientieren Bezugsentscheidung besteht.
Schon handwerksrechtlich ist der Betrieb solcher Eigenlabore nur in sehr engen Grenzen zulässig. Berufs- und wettbewerbsrechtlich ist er in aller Regel unzulässig. Denn mit der zahnärztlichen Grundpflicht, ausschließlich zum Patientenwohl zu handeln, ist es grundsätzlich unvereinbar, die für die Patienten des Versorgungszentrums benötigten zahntechnischen Produkte vom Eigenlabor zu beziehen. Dies gilt nicht nur, wenn diese Bezugsentscheidung tatsächlich gewinnorientiert ist. Vielmehr gilt dies auch, wenn nur der Verdacht einer gewinnorientieren Bezugsentscheidung besteht.
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