"Ein Kind des Verkehrs"?
Über die allmähliche Verfertigung des Rechts am Beispiel der Sicherungsübereignung um 1900„Die Sicherungsübereignung steht nicht im Gesetz, ist aber zulässig“ - mit dieser im Lehrbetrieb üblichen Darstellung scheint alles gesagt. Gleichwohl haben sich die Methodenlehren in allen politischen Umbruchsituationen auf die Sicherungsübereignung als Beispiel für eine außergesetzliche Rechtserzeugung ...