Funktionelle Äquivalente der strafrechtlichen Konkurrenzlehre im Common Law
Zugleich eine Abhandlung über die unechte Idealkonkurrenz im VölkerstrafrechtIm deutschen Strafrecht wird die Zulässigkeit der kumulativen Anklage, Verurteilung und Bestrafung mehrerer Gesetzesverletzungen durch die sog. Konkurrenzlehre geregelt. Eine solche gibt es in Rechtsordnungen des Common Law zwar dem Begriff nach nicht, jedoch in der Sache. Dies zeigt Andreas Dürr anhand ...