Verträge für Klinische Studien nach AMG und MPG
Zum Inhalt:
Die Durchführung von klinischen Prüfungen nach den §§ 40 ff. Arzneimittelgesetz (AMG) ist für die pharmazeutische Industrie Voraussetzung für die Entwicklung, Zulassung und Überwachung neuer Arzneimittel. Dies gilt seit der 4. MPG – Novelle auch für die Hersteller von Medizinprodukten, die ...