Die Akzessorietät der Teilnahme
Eine kritische Analyse der dogmatischen GrundlagenNach den §§ 26, 27, 29 StGB gilt für die Strafbarkeit der Teilnehmer der Grundsatz der limitierten Akzessorietät. Danach können Anstifter und Gehilfen unabhängig vom Vorliegen der Schuld des Täters bestraft werden, wenn dieser einen Deliktstatbestand vorsätzlich und rechtswidrig verwirklicht. Obwohl ...