Andreas Reinhardt (Autor)
Interessenkonflikte bei der privaten Wahrnehmung von Geschäftschancen im US-amerikanischen und deutschen Gesellschaftsrecht
Geschäftsleitern ist die private Wahrnehmung von Geschäftschancen der Gesellschaft ohne Freigabe der Gesellschaft untersagt. Dies ist die Kernaussage der sog. «Geschäftschancenlehre». Die entscheidende Frage lautet, wann eine Geschäftschance der Gesellschaft gebührt. Allgemeine Grundsätze hierzu wurden ...
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