Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung
Das Internationale Erbrecht wird durch die EU-Erbrechtsverordnung zum 17. 8. 2015 völlig neu geregelt, vor allem in Bezug auf
• Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht in Erbsachen
• Anwendbares Recht
• Anerkennung und Vollstreckung
• Europäisches Nachlasszeugnis
• Rechtswahl
• Anerkennung ...