Astrid Libuda-Köster (Autor)
Geschlechtsspezifische Teilhabe
Unser Grundgesetz (GG) besagt in §3 Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Demnach darf auch Niemand wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden, oder?
Unsere demokratische Gesellschaft basiert auf dem Prinzip Chancengleichheit. Artikel 3 GG garantiert in Absatz 1: „Männer ...
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