Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden
Zum Werk
Ziel vieler erbrechtlicher Gestaltungsstrategien ist unter anderem die Reduzierung und Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen unliebsamer Verwandter oder die "Bestrafung" für die Geltendmachung des Pflichtteils zur Unzeit. Rechtzeitige Planung und langfristige Gestaltung sind dazu unerlässlich.
Speziell ...