Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
HandkommentarDer Handkommentar zum AÜG
ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:
Leiharbeit muss ab sofort offen erfolgen
sog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr
der Einsatz von Leiharbeitnehmern ...