Nemo-tenetur und Verbandssanktionen
Der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", die Selbstbelastungsfreiheit im Strafprozess, gilt als wichtiger Indikator für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Er wird hierzulande als Selbstverständlichkeit angesehen. Dennoch ist dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht normiert, seine Grundlagen ...