Die Zuordnung von Arbeitnehmern durch Direktionsrecht als Umgehungsmaßnahme im Betriebsübergang
Die europarechtlich überlagerte Vorschrift des § 613a BGB hat höchste praktische Relevanz und gilt angesichts ihres zwingenden Charakters und ihrer Komplexität als besonders umgehungsanfällig. Bislang nur wenig beachtet ist die Frage, inwieweit die einseitige Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betrieben ...