Der Unternehmensbegriff im europäischen und deutschen Kartellrecht
Zugleich ein Beitrag zur Frage gemeinschaftsrechtlich determinierter oder national autonomer Auslegung des kartellrechtlichen UnternehmensbegriffsDer kartellrechtliche Unternehmensbegriff gilt als „Einfallstor“ in das Kartellrecht. Er nimmt deswegen eine hervorgehobene Stellung im kartellrechtlichen Gesamtgefüge ein. Trotz vieler Jahrzehnte nationaler und europäischer Rechtsprechungserfahrung ist der Umfang des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs ...