Wertkonflikte und Wertekonvergenz im europäischen Grundrechtsverbund.
Die Würdekonzeption des Grundgesetzes und der Europäischen Grundrechtecharta im Vergleich.Nicht nur unter dem Grundgesetz gilt die Menschenwürde als vornehmstes Recht und tragendes Konstitutionsprinzip. Auch Art. 2 EUV und Art. 1 Abs. 1 GrCh weisen sie als obersten Wert der EU und wichtigstes Grundrecht des europäischen Primärrechts aus. Während der Wortlaut der Würdegarantien weitgehend ...